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   VGH Bayern, 18.08.2015 - 15 ZB 13.418   

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VGH Bayern, 18.08.2015 - 15 ZB 13.418 (https://dejure.org/2015,26800)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.08.2015 - 15 ZB 13.418 (https://dejure.org/2015,26800)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. August 2015 - 15 ZB 13.418 (https://dejure.org/2015,26800)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung nach billigem Ermessen aufgrund Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache

  • rewis.io

    Kostenentscheidung nach erledigtem Berufungszulassungsantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 161 Abs. 2 S. 1
    Kostenentscheidung nach billigem Ermessen aufgrund Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 18.09.2014 - 10 ZB 12.1484

    Glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung; übereinstimmende

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2015 - 15 ZB 13.418
    Bei der Prüfung der Erfolgsaussichten ist darauf abzustellen, ob die Berufung zuzulassen gewesen wäre und ob und in welchem Umfang die Berufung im Falle ihrer Zulassung Erfolg gehabt hätte (vgl. BayVGH, B.v. 18.9.2014 - 10 ZB 12.1484 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.08.2014 - 15 N 12.1634

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache; Normenkontrolle gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2015 - 15 ZB 13.418
    Mit ihrer im Wesentlichen auf die Unwirksamkeit der Veränderungssperre vom 6. März 2012 gestützten Zulassungsbegründung wäre die Klägerin nicht durchgedrungen (vgl. Einstellungsbeschluss des BayVGH v. 6.8.2014 in der Normenkontrollsache 15 N 12.1634).
  • VGH Bayern, 09.02.2023 - 23 ZB 21.1401

    Erfolgloser Antrag eines Tierschutzvereins auf Zulassung der Berufung in einem

    Erledigt sich der Rechtstreit im Zulassungsverfahren, ist bei der Prüfung der Erfolgsaussichten zunächst darauf abzustellen, ob die Berufung zuzulassen gewesen wäre; (erst) anschließend ist dann zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Berufung im Falle ihrer Zulassung voraussichtlich Erfolg gehabt hätte (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 18.8.2015 - 15 ZB 13.418 - juris Rn. 3; vgl. auch Clausing in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand Juli 2021, § 161 VwGO Rn. 22, 23 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.03.2020 - 22 B 16.1447

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigterklärung nach Erhebung der

    Hängt das Rechtsmittel von einer Zulassung ab und wird der Rechtsstreit im Zulassungsverfahren für erledigt erklärt, kann die Kostenentscheidung nach der Rechtsprechung eine doppelte Prüfung erfordern, bei der zunächst festzustellen ist, ob der Zulassungsantrag oder die Nichtzulassungsbeschwerde nach dem bisherigen Sach- und Streitstand Erfolg gehabt hätte, und in einem zweiten Schritt zu prüfen ist, ob die Berufung oder Revision im Fall ihrer Zulassung Erfolg gehabt hätte (vgl. BayVGH, B.v. 18.9.2014 - 10 ZB 12.1484 - juris Rn. 4; B.v. 18.8.2015 - 15 ZB 13.418 - juris Rn. 3; BGH, B.v. 13.2.2003 - VII ZR 121.02 - juris Rn. 7 f.).
  • VGH Bayern, 18.09.2017 - 15 ZB 17.1813

    Zurückstellung eines Baugesuchs im Anschluss an einen Beschluss zur

    Vorliegend kommt es insofern darauf an, ob die Berufung zuzulassen gewesen wäre bzw. ob und in welchem Umfang die Berufung im Falle ihrer Zulassung Erfolg gehabt hätte (BayVGH, B.v. 18.8.2015 - 15 ZB 13.418 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.12.2022 - 11 ZB 22.1662

    Zumutbarer Ermittlungsaufwand bei Schweigen des Halters im Anhörungsschreiben

    Bei der Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage, die sich im Verfahren auf Zulassung der Berufung befand, ist darauf abzustellen, ob die Berufung zuzulassen gewesen wäre und ob und in welchem Umfang die Berufung im Falle ihrer Zulassung Erfolg gehabt hätte, soweit dies im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses überblickt werden kann (vgl. Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 161 Rn. 18b; BayVGH, B.v. 18.8.2015 - 15 ZB 13.418 - juris Rn. 3 m.w.N.; BVerwG, B.v. 20.10.2021 - 2 VR 5.21 - juris Rn. 1).
  • VGH Bayern, 03.08.2023 - 2 ZB 22.1401

    Beseitigung von Solarmodulen

    Bei der Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage, die sich im Verfahren auf Zulassung der Berufung befand, ist darauf abzustellen, ob die Berufung zuzulassen gewesen wäre und ob und in welchem Umfang die Berufung im Fall ihrer Zulassung Erfolg gehabt hätte (vgl. BayVGH, B.v. 23.7.2019 - 9 ZB 19.50011 - juris Rn. 2; B.v. 8.8.2015 - 15 ZB 13.418 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.04.2020 - 15 ZB 19.2388

    Bauaufsichtliches Einschreiten wegen Abstandsflächenunterschreitung -

    Spricht hingegen Überwiegendes für einen Erfolg des Zulassungsantrags, werden im Rahmen der Billigkeitsentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO neben den Erfolgsaussichten des Zulassungsantrags regelmäßig auch die Erfolgsaussichten des Berufungsverfahrens zu berücksichtigen sein (BayVGH, B.v. 18.8.2015 - 15 ZB 13.418 - juris Rn. 3 m.w.N.; B.v. 18.9.2017 - 15 ZB 17.1813 - juris Rn. 17; B.v. 24.4.2019 - 8 ZB 18.32096 - juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2017 - 4 A 1811/15

    Statthaftigkeit des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Auferlegung

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.8.2015 - 15 ZB 13.418 -, juris, Rn. 3, m. w. N.
  • VGH Bayern, 23.08.2022 - 24 ZB 22.652

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - Selbstverwalter der sogenannten

    Bei der Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage, die sich im Verfahren auf Zulassung der Berufung befand, ist darauf abzustellen, ob die Berufung zuzulassen gewesen wäre und ob und in welchem Umfang die Berufung im Falle ihrer Zulassung Erfolg gehabt hätte (vgl. BayVGH, B.v. 18.8.2015 - 15 ZB 13.418 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.07.2019 - 9 ZB 19.50011

    Verfahrenskosten bei Erledigungserklärung

    Bei der Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage, die sich im Verfahren auf Zulassung der Berufung befand, ist darauf abzustellen, ob die Berufung zuzulassen gewesen wäre und ob und in welchem Umfang die Berufung im Falle ihrer Zulassung Erfolg gehabt hätte (vgl. BayVGH, B.v. 18.8.2015 - 15 ZB 13.418 - juris Rn. 3 m.w.N.).
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